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Ob das gegenwärtige Jahr nun 2015 heißt, oder vielleicht doch erst 1615, das ist gar nicht so leicht zu bestimmen, jedenfalls nicht beim Blick in unser deutsches Strafgesetzbuch. Dort wird den Bundesbürgern nämlich immer noch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für „Gotteslästerung“ in Aussicht gestellt. Gotteslästerung bedeutet in diesem Fall, wer religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise beschimpft, die den öffentlichen Frieden gefährden könnte. Angesichts der Charlie Hebdo-Solidaritätswelle selbst in den Reihen unserer eigenen Politiker ist dieser Paragraph mehr als ironisch zu sehen. So wird einerseits nach dem grausamen Terroranschlag auf das Satireblatt stolz für Meinungs-, Kunst-, und Pressefreiheit Stellung in den Medien bezogen (meine Fresse, sind wir vielleicht progressive Denker) und andererseits wird weiterhin geduldet, dass man selbst im eigenen Land dafür ins Gefängnis gehen kann, wenn man sich etwas zu kritisch mit Religion auseinandersetzt.

Mir persönlich ist scheißegal ob jemand radikaler Christ, radikaler Islamist oder irgendeine andere Form von Idiot ist, ich verabscheue alle diese Menschen gleichermaßen. Religionen und andere Geisteskrankheiten sollten nicht durch Gesetze geschützt, sondern bei Bedarf therapiert werden. Was dagegen äußerst schützenswert ist, ist die Meinungsfreiheit. Immer. Zur ersatzlosen Streichung dieses in unserer heutigen Zeit (und eigentlich auch schon viele Jahrzehnte davor) völlig deplatzierten Paragraphen 166 StGB, gibt es nun eine weitere Petition (ich gehe einfach mal davon aus, dass es nicht die erste sein wird), die ich sehr wichtig finde:

Bitte unterzeichnet die Petition zur Streichung von § 166 StGB:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.html
Facebook-Seite zur Petition:
https://www.facebook.com/events/1380049848970918/

Die Quelle ist übrigens auch äußerst lesenswert. Gefunden auf: http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/petition-166-stgb

In einem älteren Artikel habe ich mich bereits kritisch zu diesem Thema geäußert. Ich bin nicht gegen Bevölkerungsgruppen, ich bin gegen Kritikunfähigkeit bei Religionen. Der Bundespräsident darf NPD-Anhänger öffentlich als Spinner bezeichnen, denn scheinbar tangiert das den öffentlichen Frieden nicht (was ich bezweifle), aber umgekehrt ist es plötzlich strafrechtlich gefährlich, wenn man öffentlich Christen als Spinner bezeichnen würde (was den Bundespräsidenten in dem Fall sogar ausdrücklich einschließt). Spott über Religion ist nicht anders als Spott über politische Gesinnung. Beides ist Privatsache, beides ist nur eine Meinung. Gewalt durch religiöse Fanatiker muss bekämpft werden, aber bitte durch Aufklärung, nicht durch Zensur und Verbot von Karikaturen, denn nach unserer deutschen Gesetzgebung hätten die Charlie Hebdo-Redakteure für ihre Satire ins Gefängnis gehen können.

Update vom 20.02.: Danke an Ulke für den mehr oder weniger beabsichtigten Wink mit dem Zaunpfahl. Bevor ich nun Bomben- und Morddrohungen von irgendwelchen christlichen Fundamentalisten erhalte, möchte ich eine Sache ganz dringend klarstellen: Ich bin kein Fan und kein Mitglied der Kirche, und einiges was die Kirche tut oder nicht tut, verurteile ich. ICH persönlich habe dennoch keinen Grund, die katholische Kirche in nachstehender Weise zu beschimpfen und ich werde das auch nicht tun. Mir ist der Begriff wirklich zu derb. Der Punkt ist aber: Ich finde es richtig, dass, wenn jemand eine solche Meinung über diesen Verein zu haben scheint (wie der werte Herr Kantel), er diese Meinung auch öffentlich äußern darf, ohne dafür verklagt und bestraft zu werden. Das ist der Punkt, den ich an folgendem Beitrag positiv bewertet habe. Soweit kommt es noch, dass jemand für drei Jahre in den Bau wandert, nur weil er die Kirche verachtet und dies auch sagt.

Der folgende Beitrag betrachtet NICHT die Fragestellung, ob und inwieweit die genannte Bezeichnung angebracht ist oder eben nicht. Das soll mal schön jeder für sich selbst tun.

Mit Religionen ist es so eine Sache. Ich finde ja, was Menschen in ihrer Freizeit glauben oder an religiösen Aktivitäten ausüben wollen, bleibt alleine ihre Sache, solange sie niemanden damit belästigen und niemandem schaden. Wo religiöse Menschen anfangen wollen in irgendeiner Weise zu missionieren, da hört meine Toleranz gegenüber gläubigem Volk auf. Im Beruf und in der Politik haben Religionen nichts zu suchen. Das ist einer von mehreren Punkten, die den ganzen Misthaufen an christlichen deutschen Parteien, allen voran CDU und CSU, für mich unwählbar machen. Diesen Parteien spreche ich mit voller Überzeugung jede Existenzberechtigung ab, solange sie nicht bereit sind, christliche Interessen aus ihren Parteiprogrammen zu streichen. Meiner Meinung nach ist schon das „C“ im Parteinamen nichts weiter als der (leider gelungene) Versuch, christlichem Bauernvolk zu suggerieren, welche Partei sie zu wählen haben.

In einem säkularen Staat ist es außerdem ein absolutes Unding, eine wahre Zumutung, dass Nichtgläubige sich §166 StGB gefallen lassen müssen, in dem Gotteslästerung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Welches imaginäre Wesen ich wann und wie beleidige, das bleibt immer noch meine Sache, und hat auch die Judikative nicht zu kümmern. Besonderer Schutz der Religionen ist nicht Aufgabe des Staates, denn sonst hätte auch jeder andere Verein einen Anspruch auf Verankerung eines solchen individuellen Paragraphen, der die Vereinsmitglieder vor Andersdenkenden schützt. Zum Glück weiß ich nicht, in welcher Weise dieser Paragraph anderen schon zum Schaden gereicht wurde, denn sonst wäre mein Unrechtsempfinden wieder einmal erheblich tangiert. Dieser Paragraph gehört eigentlich sofort entfernt, und es ist unentschuldbar, dass er heute noch Bestand hat.

Um diese Einleitung nun also mit einem aktuellen Ereignis in Verbindung zu bringen: Der Blogger Jörg Kantel hat kürzlich auf seinem Blog „Der Schockwellenreiter“ die katholische Kirche als „Kinderficker-Sekte“ bezeichnet und wurde dafür prompt verklagt. Nun wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens von der zuständigen Richterin abgelehnt. Die Begründung lautet sinngemäß, dass der öffentliche Frieden nicht gestört ist und dass die Bezeichnung keineswegs völlig aus der Luft gegriffen ist. In meinen Augen ein echter Sieg der Meinungs- und Pressefreiheit. Furchtbar enttäuscht hätte mich, wenn eine solche Klage Erfolg gehabt hätte. Desillusioniert wird man heute ja beinahe täglich, da kommt mir sowas gerade recht.

Die katholische Kirche muss sich nun also gefallen lassen, öffentlich als Kinderschänder-Sekte bezeichnet zu werden. Dass ich das noch erleben darf, ist eine echte Freude. So, und jetzt richte ich noch ein Gute-Nacht-Gebet an das fliegende Spaghettimonster, auf dass es uns noch weitere solche witzigen Geschichten bescheren möge.