Petition gegen den „Gotteslästerungsparagraphen“

Ob das gegenwärtige Jahr nun 2015 heißt, oder vielleicht doch erst 1615, das ist gar nicht so leicht zu bestimmen, jedenfalls nicht beim Blick in unser deutsches Strafgesetzbuch. Dort wird den Bundesbürgern nämlich immer noch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für „Gotteslästerung“ in Aussicht gestellt. Gotteslästerung bedeutet in diesem Fall, wer religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise beschimpft, die den öffentlichen Frieden gefährden könnte. Angesichts der Charlie Hebdo-Solidaritätswelle selbst in den Reihen unserer eigenen Politiker ist dieser Paragraph mehr als ironisch zu sehen. So wird einerseits nach dem grausamen Terroranschlag auf das Satireblatt stolz für Meinungs-, Kunst-, und Pressefreiheit Stellung in den Medien bezogen (meine Fresse, sind wir vielleicht progressive Denker) und andererseits wird weiterhin geduldet, dass man selbst im eigenen Land dafür ins Gefängnis gehen kann, wenn man sich etwas zu kritisch mit Religion auseinandersetzt.

Mir persönlich ist scheißegal ob jemand radikaler Christ, radikaler Islamist oder irgendeine andere Form von Idiot ist, ich verabscheue alle diese Menschen gleichermaßen. Religionen und andere Geisteskrankheiten sollten nicht durch Gesetze geschützt, sondern bei Bedarf therapiert werden. Was dagegen äußerst schützenswert ist, ist die Meinungsfreiheit. Immer. Zur ersatzlosen Streichung dieses in unserer heutigen Zeit (und eigentlich auch schon viele Jahrzehnte davor) völlig deplatzierten Paragraphen 166 StGB, gibt es nun eine weitere Petition (ich gehe einfach mal davon aus, dass es nicht die erste sein wird), die ich sehr wichtig finde:

Bitte unterzeichnet die Petition zur Streichung von § 166 StGB:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.html
Facebook-Seite zur Petition:
https://www.facebook.com/events/1380049848970918/

Die Quelle ist übrigens auch äußerst lesenswert. Gefunden auf: http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/petition-166-stgb

In einem älteren Artikel habe ich mich bereits kritisch zu diesem Thema geäußert. Ich bin nicht gegen Bevölkerungsgruppen, ich bin gegen Kritikunfähigkeit bei Religionen. Der Bundespräsident darf NPD-Anhänger öffentlich als Spinner bezeichnen, denn scheinbar tangiert das den öffentlichen Frieden nicht (was ich bezweifle), aber umgekehrt ist es plötzlich strafrechtlich gefährlich, wenn man öffentlich Christen als Spinner bezeichnen würde (was den Bundespräsidenten in dem Fall sogar ausdrücklich einschließt). Spott über Religion ist nicht anders als Spott über politische Gesinnung. Beides ist Privatsache, beides ist nur eine Meinung. Gewalt durch religiöse Fanatiker muss bekämpft werden, aber bitte durch Aufklärung, nicht durch Zensur und Verbot von Karikaturen, denn nach unserer deutschen Gesetzgebung hätten die Charlie Hebdo-Redakteure für ihre Satire ins Gefängnis gehen können.

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