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Heute vor exakt einem Jahr ereignete sich ein sonderbarer Vorfall, bei dem ich beinahe von einer selbsternannten Parkplatzpolizei – nämlich der schmierigen Firma Park & Control – abgezockt worden wäre. Immer häufiger schließen Supermarktbetreiber in ganz Deutschland windige Verträge mit Parkplatz-Wachfirmen ab, die dann mit Personal nebst Kontrollfahrzeugen die Supermarktparkplätze bewachen und „Strafzettel“ ausstellen, wenn man keine Parkscheibe im Auto hinterlässt. Oft genügt es – entgegen offizieller Aussagen – wenn man sein Auto nur fünf Minuten dort abstellt um eine Kleinigkeit zu besorgen, schon hängt ein gelber Zettel unter den Scheibenwischern.

Eine mir bekannte Person, genauer gesagt der Freund eines Freundes vom Onkel der Putzfrau eines Nachbarn, der mir zufälligerweise sehr ähnlich sieht, und gerne anonym bleiben möchte, besuchte im März 2018 mit meinem Auto eine Rewe-Filiale, bei der er schon desöfteren eingekauft hatte, der letzte Besuch mochte aber schon einige Monate zurückgelegen haben. Er wollte nur schnell ein paar Snacks holen, der Einkauf war wie immer nach kaum fünf Minuten erledigt. Wieder beim Auto angelangt, entdeckte er den gelben Zettel auf der Scheibe, und ein Prospekt besagter Firma. Ein „Parkverstoß“ wurde festgestellt, da er unerlaubt auf Privatgelände geparkt hatte. Als Vertragsstrafe würden jetzt leider 30 EUR fällig. Also mal eben der sechsfache Betrag von dem, den er soeben noch an der Kasse bezahlt hatte. Dazu die genaue Uhrzeit, einige technische Daten über mein Fahrzeug, von dem auch ein Beweisfoto gemacht wurde. Zuletzt die Zahlungsmodalitäten für die Zahlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen bitteschön.

Von der Person, die den Zettel dort hinterlassen hatte, fehlte jede Spur. Nun begann sich der Bekannte zu diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz umzusehen. Am Eingang zur Filiale stand jedenfalls nirgends eine Warnung über die sogenannte „Parkraumüberwachung“. Auch gab es bei der Einfahrt zum Parkplatz keine deutlichen, markanten (idealerweise roten) Warnschilder, die auf Parkkontrollen hinwiesen. Jedoch entdeckte er nun auf dem Parkplatz tatsächlich neue Hinweisschilder – in etwa 3 Metern Höhe. Dort, wo man kaum täglich hinschauen wird, geschweige denn kleine Hinweise lesen, schon gar nicht, wenn man nicht erwarten muss, dass sich an der Beschilderung am Parkplatz plötzlich etwas ändern würde. Üblicherweise springt man aus dem Auto direkt in die Filiale, so wie schon gefühlte 100 Male davor. Aber erst wenn man sich aktiv und ohne Scheuklappen nach Schildern umsieht, die man vorher nie gesehen hat, findet man sie auch.

Als legitimer Kunde von Rewe sah mein Bekannter auch keinen Grund, die absurde Strafe zu zahlen, und so ließen wir die Frist bedenkenlos verstreichen. Direkt im Anschluss erhielt ich Post von der Abzockerfirma. Von „gut sichtbaren Schildern“ war darin die Rede. Von Beweisbildern bzw. „Nachweisen“ zum Vorwurf, die im Internet für mich einsehbar seien. Für die Halterermittlung warfen sie zusätzlich zur Forderung nochmal eine Mahngebühr von 6,50 Euro drauf. Das beste an dem Brief ist der FAQ-Teil in deutsch und englisch, in dem sie klarstellten, dass es hier juristisch keine Ausreden gibt, dass alles rechtlich einwandfrei und unstrittig ist, die Beweislage eindeutig, und die Schuld des Halters nicht in Zweifel gezogen werden kann. Sofern das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren wird, so liege die Darlegungs- und Beweispflicht angeblich beim Halter, sonst hafte er pauschal.

Auch die neu gestellte Frist ließ ich verstreichen. Ende April flatterte mir Post von einer weiteren Abzockerfirma ins Haus, nämlich vom Inkassounternehmen Tesch Inkasso, die beauftragt wurde, die Forderung einzutreiben. Dafür schlugen sie wiederum 20 Euro drauf, weshalb die Forderung inzwischen stolze 56,50 Euro betrug. Dazu gab es jede Menge Rechtsgeschwurbel zu lesen, und der Hinweis, dass sie Inkassovollmacht besäßen, und ich mir „weitere Kosten und Maßnahmen“ ersparen könnte, wenn ich sofort überweise, sonst würden sie weitere Schritte einleiten. Freundlicherweise lag ein Überweisungsschein mit der Forderung bereits bei. Wer hätte bei soviel Entgegenkommen noch nein sagen können?

Als ich dann sogar diese Frist verstreichen ließ, lag Mitte Mai der nächste Brief im Briefkasten. Wieder die Inkassofirma, die mich „der guten Ordnung halber“ darauf aufmerksam machte, dass sie bald „alle Unterlagen zur Einleitung gerichtlicher Maßnahmen an unsere Vertragsanwälte übergeben“ würde. Aber ich sollte die Sache doch „außergerichtlich und einvernehmlich“ lösen wollen, denn sonst „wird die Forderung auf gerichtlichem Wege tituliert und mittels anschließender Zwangsvollstreckung beigetrieben“. Das würde ich ja schon „aufgrund der weiteren, nicht unerheblichen Kosten, welche zu Ihren Lasten gehen“ nicht wollen. Au weia! Wüste Drohungen! Jetzt musste ich also ganz schnell handeln.

Ganz schnell ließ ich wiederum die neue Frist verstreichen. Und so meldete sich Ende Mai ein netter Rechtsanwalt postalisch bei mir, nämlich der Thomas aus Frechen. Der freche Thomas wies mich „unter Versicherung anwaltlicher Vollmacht“ erneut auf die Forderung der Firma Park & Control hin, da ich trotz der „gütlichen Einigungsversuche“ bislang keine Zahlung geleistet hatte. Interessanterweise wurden mir keine Anwaltskosten auf die Forderung aufaddiert, weshalb es bei den 56,50 Euro bleiben sollte. Aber es würde bald ein „gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet werden“. Und „mit der Beantragung des Mahnbescheides bei Gericht fallen weitere, nicht unerhebliche Mehrkosten an“, die ich jetzt gerade noch vermeiden könnte, wenn ich dem frechen Thomas rechtzeitig mein Geld überweise. Denn „sollte die Forderung rechtskräftig tituliert werden, kann ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt und ggf. eine Kontopfändung bei Ihrer Bank oder eine Lohn- und Gehaltspfändung bei Ihrem Arbeitgeber durchgeführt werden.“. Bemerkenswert finde ich, wie mir solche Subjekte „mit freundlichen Grüßen“ die Zwangspfändung meines Kontos und meines Lohns in ihren Schreiben androhen, und ich mich dabei gleichzeitig „sehr geehrt“ fühlen sollte. Briefkonventionen in Deutschland haben schon etwas inhärent sehr Verlogenes an sich, oder?

Mit der gruseligen Drohung des Rechtsanwalts Thomas hatte ich nun offenbar keine andere Wahl, und so entschloss ich mich schließlich doch noch dazu, auch die neue Frist wiederum verstreichen zu lassen. Von mir würden diese Abzocker kein Geld sehen. Soll der freche Thomas nur kommen, mein Körper war bereit. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mich allerdings längst selbst im Netz informiert. Dort wird Betroffenen dringend geraten, nicht zu zahlen, und auf die Schreiben dieser Firmen nicht zu antworten, denn anders als diese es in ihren lästigen Drohbriefen implizieren, ist die Rechtslage alles andere als eindeutig. Eine pauschale Halterhaftung ist völliger Unfug, genauso wie die angebliche Beweispflicht des Halters. Park & Control lügt die Adressaten ganz dreist und bewusst an, um eine Einschüchterung und somit Zahlungsbereitschaft zu erreichen. Ungestraft.

Und damit ist auch die bei Bagatellverstößen übrigens sehr umstrittene Halterermittlung wertlos. Wenn der Fahrzeughalter einfach bestreitet, den Parkverstoß begangen zu haben, hat die Firma vor Gericht bereits ganz schlechte Karten. Rechtlich gesehen muss ich Dokumente, die mir von verwirrten Personen unter die Scheibenwischer geklemmt werden, nicht einmal als zugestellt betrachten, da diese dafür nicht vorgesehen sind. Wenn ich also von der dubiosen Strafe nichts weiß, kann ich diese natürlich auch nicht begleichen. Außerdem wird die Beschilderung auf den Parkplätzen bewusst so gestaltet, dass sie leicht übersehen werden kann, wenn man die Vorgehensweise nicht bereits kennt. Die Schrift auf den Schildern wird ebenfalls kleiner gehalten als nötig. Beispiele für diese Irreführung gibt es viele, deutschlandweit. Die Kulanzzeit, die eigentlich 20 bis 30 Minuten betragen sollte, wird ebenfalls absichtlich ignoriert. Der Grund ist simpel: Der Betreiber des jeweiligen Supermarktes selbst bezahlt Park & Control nichts. Es handelt sich um gewinnstrebende Parkplatzbewacher, die allein davon profitieren wenn mehr Leute in ihre Falle tappen. Je mehr Supermarktbesucher alles richtig machen, desto weniger verdient die Firma. Und als Besucher gehe ich erst einmal davon aus, dass ich als zahlender Kunde auf dem Parkplatz willkommen bin, und nicht während des Einkaufens abgezockt werde.

Die geforderte Vertragsstrafe von anfänglich 30 Euro ist übrigens ebenfalls rechtswidrig, da sie viel höher liegt als vergleichbare Strafgebühren der öffentlichen Parkraumüberwachung. Erfahrungsgemäß lassen die meisten Betroffenen sich von den Strafzetteln jedoch leicht erschrecken, so dass diese die Strafe oftmals noch am selben Tag bezahlen. Wegen eines 5 Euro-Einkaufs für Snacks wollten sie zuletzt fast 60 Euro von mir haben. Dafür werde ich diese Filiale definitiv nie wieder betreten, und sie werden an mir auch nichts mehr verdienen. Ich weiß aus verlässlicher Quelle, und auch direkt von anderen Betroffenen, dass nicht wenige das genauso handhaben wie ich, und sie die Filialen, die solche Maßnahmen gegen ihre eigene Kundschaft durchsetzen, komplett boykottieren. Insofern würde es mich wundern, wenn der Filialbetreiber dabei am Ende des Tages Gewinn macht.

Seit Juni habe ich nun keine Schreiben mehr erhalten. Offenbar haben sie gemerkt, dass ich mich nicht einschüchtern lasse und bei mir nichts zu holen ist, und dass sie eben ein Gerichtsverfahren wegen 56,50 EUR gegen mich einleiten müssten. Und das bei zweifelhaften Erfolgschancen. Im Gegenteil, wurden Klagen der Firma Park & Control bereits von Gerichten abgewiesen.

Meine Damen und Herren, so ist Deutschland. Man wird belogen, betrogen, und bei allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten mit schmutzigen Tricks um sein Geld erleichtert. „Alles rechtlich einwandfrei“ verkündete der Supermarktbetreiber sogar öffentlich zu seiner neuen Parkraumüberwachung. Da ist überhaupt nichts einwandfrei, das ist eine ganz schöne Frechheit, mit welchen Mitteln da gearbeitet wird.

Weiterführende Links:

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

http://www.takkiwrites.com/30-euro-fuer-parkverstoss-ist-das-ueberhaupt-zulaessig/

http://www.verkehrsrecht.gfu.com/2016/01/keine-halterhaftung-fuer-vertragsstrafe-bei-unberechtigtem-parken-auf-privatgelaende/

https://www.test.de/Privatparkplaetze-Duerfen-Supermaerkte-Knoellchen-an-Parksuender-verteilen-5446920-0/